EU AI Act: Was ab 2026 für Gemeinden gilt
Ab August 2026 wird der EU AI Act weitgehend anwendbar. Für Gemeinden ist die Frage nicht mehr, ob die Regeln kommen, sondern welche davon sie betreffen und wann.

Der EU AI Act ist das erste umfassende Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz und ordnet KI-Systeme nach ihrem Risiko ein. Für die öffentliche Verwaltung ist er besonders relevant, weil Behörden KI häufig in genau jenen Bereichen einsetzen, die der Gesetzgeber am strengsten beaufsichtigt. 2026 rücken mehrere Fristen näher. Dieser Beitrag ordnet ein, was tatsächlich gilt, was zuletzt verschoben wurde und wo für Gemeinden die wichtige Trennlinie verläuft.
Das Wichtigste in Kürze
- Der EU AI Act wird am 2. August 2026 weitgehend anwendbar, ist aber bereits seit August 2024 in Kraft
- Ab August 2026 gilt eine Transparenzpflicht: Ein Chatbot muss offenlegen, dass es sich um eine KI handelt
- KI-generierte Inhalte müssen ab Dezember 2026 gekennzeichnet werden
- Die strengen Hochrisiko-Pflichten wurden per Digital Omnibus auf Dezember 2027 verschoben
- Hochriskant sind etwa Systeme, die über die Berechtigung für öffentliche Leistungen entscheiden
- Die KI-Kompetenzpflicht für Mitarbeitende gilt bereits seit Februar 2025
- Entscheidend ist die Linie zwischen Assistenz und automatisierter Entscheidung
Der Fahrplan in Kürze
Der AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird am 2. August 2026 weitgehend anwendbar. Einige Teile gelten aber schon länger. Verbotene Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz gelten seit Februar 2025, die Regeln für allgemeine KI-Modelle seit August 2025.
Im Mai 2026 haben sich die EU-Gesetzgeber im Rahmen des sogenannten Digital Omnibus politisch darauf geeinigt, einzelne Fristen zu strecken. Die Pflichten für eigenständige Hochrisikosysteme nach Annex III wurden dabei von August 2026 auf Dezember 2027 verschoben. Diese Einigung war noch formal zu beschließen, der zeitliche Rahmen kann sich daher im Detail noch ändern. Die hier genannten Daten geben den Stand Mitte 2026 wieder.
Zwei Pflichten, die Gemeinden direkt betreffen
Für die Verwaltung lohnt es sich, zwei Stränge sauber zu trennen.
Transparenz bei Chatbots
Ab August 2026 muss für eine Person erkennbar sein, dass sie mit einer KI kommuniziert und nicht mit einem Menschen. KI-generierte Inhalte müssen ab Dezember 2026 als solche gekennzeichnet werden. Diese Pflicht ist in der Praxis gut handhabbar. Sie verlangt im Kern eine klare Kennzeichnung, keine aufwändige technische Umrüstung. Für Gemeinden, die einen Bürger-Chatbot betreiben, ist das die wichtigste unmittelbare Anforderung.
Hochrisiko in der öffentlichen Verwaltung
Deutlich strenger ist die zweite Kategorie. Als hochriskant gelten unter anderem KI-Systeme, die von Behörden eingesetzt werden, um die Berechtigung von Personen für wesentliche öffentliche Leistungen zu bewerten oder um solche Leistungen zu gewähren, zu kürzen, zu entziehen oder zurückzufordern. Solche Systeme lösen umfangreiche Pflichten aus, etwa ein Risikomanagement, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und eine Konformitätsbewertung, bevor sie eingesetzt werden dürfen.
Diese Pflichten greifen nach der jüngsten Einigung erst ab Dezember 2027. Der zusätzliche Zeitraum ist allerdings kein Grund zur Untätigkeit, sondern Vorbereitungszeit.
Die entscheidende Linie: Assistenz oder Entscheidung
Für Gemeinden ist eine Unterscheidung zentral. Ein System, das Bürgeranfragen beantwortet, Dokumente strukturiert oder Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bei der Recherche unterstützt, ist etwas grundlegend anderes als ein System, das selbst über die Berechtigung für eine Leistung entscheidet.
Genau dort verläuft die Grenze zwischen einer handhabbaren Transparenzpflicht und der vollen Hochrisiko-Regulierung. Die Frage lautet nicht, ob eine Gemeinde KI nutzt, sondern wofür. Bereitet die KI vor und bleibt die Entscheidung beim Menschen, ist der regulatorische Aufwand überschaubar. Entscheidet die KI selbst über Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, wird es ernst.
Die Frage ist nicht, ob eine Gemeinde KI einsetzt, sondern wofür. Bereitet die KI vor oder entscheidet sie selbst.
Was Gemeinden jetzt tun können
Drei Schritte sind unabhängig von den verschobenen Fristen sinnvoll.
Erstens eine Bestandsaufnahme. Welche KI-gestützten Werkzeuge sind im Einsatz oder geplant, und wofür genau werden sie verwendet. Zweitens eine Einordnung. Fällt eine Anwendung unter die Transparenzpflicht, unter die Hochrisiko-Kategorie oder unter keines von beiden. Drittens die Kompetenzfrage. Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt bereits. Mitarbeitende sollten verstehen, was die eingesetzten Systeme können, wo ihre Grenzen liegen und wann eine menschliche Prüfung nötig ist.
Der Ansatz von KI-Quadrat
Unsere Assistenzsysteme sind bewusst als Assistenz konzipiert und nicht als automatisierte Entscheidung. Sie beantworten, strukturieren und bereiten vor, die Entscheidung bleibt in der Gemeinde. Damit liegt der typische Anwendungsfall auf der gut handhabbaren Seite der Trennlinie.
Hinzu kommt der organisatorische Rahmen. Die Zertifizierungen nach ISO 27001 für Informationssicherheit und ISO 42001 für KI-Management sind kein Etikett, sondern die strukturierte Antwort auf genau jene Anforderungen, die der AI Act stellt: nachvollziehbare Prozesse, dokumentierte Aufsicht und ein klarer Umgang mit Risiken. Dazu kommen EU-basierte Infrastruktur und der Verzicht auf die Nutzung sensibler Gemeindedaten für Trainingszwecke.
Fazit
Der EU AI Act ist für Gemeinden kein Grund zur Sorge, aber ein Grund zur Klarheit. Die unmittelbar wirksame Transparenzpflicht ist mit überschaubarem Aufwand zu erfüllen. Die strengeren Hochrisiko-Pflichten wurden gestreckt, gelten aber für Anwendungen, die über Rechte von Bürgerinnen und Bürgern entscheiden. Wer KI als Assistenz einsetzt und auf nachvollziehbare Prozesse achtet, ist gut aufgestellt. Die verschobenen Fristen sind dafür kein Aufschub, sondern Vorbereitungszeit.
Quellen
- Europäische Kommission, Regulierungsrahmen für KI (AI Act): digital-strategy.ec.europa.eu
- EU Artificial Intelligence Act, Annex III (Hochrisiko-Systeme): artificialintelligenceact.eu
- EU Artificial Intelligence Act, Umsetzungszeitplan: artificialintelligenceact.eu